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Disclaimer und Grundgesetz

Disclaimer und Grundgesetz

Disclaimer

Dies ist ein Hinweis an die Öffentlichkeit, dass alles, was auf dieser Website steht, gemäß der im Folgenden dargelegten Methodik erzeugt wurde und auf den weiter unten genannten Verfassungsgrundsätzen beruht.

Die Inhalte der Website können jedoch zu Gedankenverknotungen führen und bei Vorschädigungen (Flach-/Kurzdenken, Einfältigkeit, Ideologietitis usw.) Erbrechen hervorrufen. Der Konsum erfolgt auf eigenes Risiko.

Disclaimer 1

Ich glaube erst einmal nichts. Ich bilde mir eine Meinung, indem ich verschiedene Ansichten lese oder höre, die Fakten nachrecherchiere, Statistiken nachrechne usw. Daraufhin habe ich eine „Ahnung“, wie die Dinge zusammenhängen könnten, „wissen“ tue ich jedoch nach wie vor nichts.

In einem zweiten Schritt versuche ich bei alldem zu erkennen, in welchen (politischen, weltanschaulichen, persönlichen) „Rahmen“ die recherchierten Fakten/errechneten Statistiken/gemeldeten „Einzelfälle“ (Anektdoten), die Interpretationen dieser Fakten/Statistiken/Einzelfälle sowie die daraus abgeleiteten Handlungen bzw. die Motivationen/Interessen der Handelnden eingebettet sind.

Diesen „Hintergrund-Rahmen“ (Verkaufenwollen/Irreführen, Nachplappern/Angst/Karriere, Ichsucht/Wahlen, Desinformations-/Aufklärungswillen, Wissenschaftlichkeit/Esoterik, Sorge/Zynismus, Verschwörungstheorie/durchdachte Analyse, Machtgier/Profitgier/Egowahn, Menschlichkeit/Gemeinwohl/Solidarität, Blödheit/Ahnungslosigkeit/Gutgläubigkeit/Bösartigkeit usw./usf.) versuche ich sodann in verschiedene Relevanz-/und Abstraktionsebenen zu gliedern.

Wenn Juristen einen Lebenssachverhalt prüfen, d.h. nach Regeln/Paragraphen suchen, auf die sie einen Anspruch – gleich welcher Art – stützen können (sog. Subsummieren) fragen sie: „Wer will was von wem warum?“

Ein paar Beispiele, wie mit Hilfe dieses Ansatzes Meldungen/Informationen/Aussagen usw. besser eingeordnet/verstanden werden können:

Wenn zum Beispiel …

  1. die Bildzeitung in großen Lettern titelt: „57-jähriger Polizist an Corona gestorben!“
  2. die sogenannte „Wissen“-Redaktion der Süddeutschen (oder des Spiegel) von einem „tödlichen“ Virus berichtet, der durch Impfen „ausgerottet“ gehört, und alle Nichtgeimpften des „Totschlags“ für schuldig befindet.
  3. Richard David Precht meint: „Der Mensch will Verbote in Krisenzeiten, damit er sich sicher fühlt.“
  4. Markus Söder verordnet: „Masken dienen dem Schutz der Schwächsten, daher muss sie jeder tragen.“
  5. Angela Merkel errechnet (nachdem die Verdoppelungszahl nichts mehr hergibt): „Ein R0 von 1,1 bringt unser Gesundheitssystem im Oktober an den Rand des Kollaps‘“ … und daraus folgert: „Bis der Impfstoff kommt, müssen die Maßnahmen aufrechterhalten werden.
  6. Das RKI warnt: „Der Corona R0-Wert liegt bei 2,4 bis 3,3, ist er auf 1 oder darunter gesunken, haben die Maßnahmen gewirkt.“

... so bedeutet das nach der o.g. Analyse-Methodik:

  1. „Selbst ein Polizist, und noch dazu so jung, kann an Corona sterben! Du Leser sei gewarnt, wenn schon ein Polizist(!) daran stirbt, dann bist du auch bald dran (selbst 1 Baby ist schon daran gestorben!)! Kauf die Zeitung, weil wir dir sagen, wie es wirklich ist, denn wie es wirklich ist, brauchst du nicht zu wissen, weil du es eh nicht verstehst.“
  2. „SZ und Spiegel abbestellen … den Niedergang der einstigen Leitmedien des Investigativjournalismus‘ bedauern … und: wie lautete der Satz des „Mediziners/Virologen/Paranoikers“ Bill Gates nochmal genau, der mit den Millionen Toten und verbotenen Rückkehr zum Normalen bis ein Impfstoff vorliegt?
  3. „Steile Thesen bringen immer Aufmerksamkeit. Ich tue so, als ob ich außer(ober)halb des Systems stehe, aber die Eckpunkte, auf denen ich mein scheinbar schlüssig kritisches Denken aufbaue, sind eben die Stützpfeiler des Systems, merkt aber keiner. Und: Ich sollte jetzt aber auch mal in den Beratungsstab der Kanzlerin berufen werden, manno!“
  4. „Masken sind zwar eine Nebensache, aber die Menschen werden daran erinnert, dass ich zupacke, noch dazu werden sie im Panikmodus gehalten … die Umfragenwerte sind der beste Beweis, dass Masken Wirkung haben und gerechtfertigt sind.“
  5. „Ich mache mal eine wissenschaftlich/datentechnisch unbegründete Luftrechnung, das wirkt immer. Weder liegen gesicherte Daten über Übertragungswege etc. vor, noch habe ich eine Ahnung was das „Gesundheitssystem“ ist, bzw. wie es „reagiert“. Bevor ichs vergesse,  ich muss mal den „Mediziner/Virologen/Paranoiker“ Bill Gates anrufen … wie lautete der Satz nochmal genau, der mit den Millionen Toten und der verbotenen Rückkehr zum Normalen bis ein Impfstoff vorliegt?
  6. Sinkt der R0 tatsächlich trotz aller Maßnahmen auf 0,2, dann tut das nichts zur Sache, denn dann droht ja schon die Reinfektion oder noch besser: die Neuinfektion durch den nächsten Wintervirus. Ach ja, wann ging nochmal die letzte Zahlung der MBG Foundation ein? Mal anrufen … und: wie lautete der Satz des „Mediziners/Virologen/Paranoikers“ Bill Gates noch mal genau, der mit den Millionen Toten und der verbotenen Rückkehr zum Normalen bis ein Impfstoff vorliegt?
Disclaimer 2

Rechtsgrundlage für alles hier und sonstwo von mir Geäußerte ist unser fabelhaftes Grundgesetz, das vor dem Hintergrund des totalitären Nazi-Regimes entstanden ist und diesem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte ein deutliches „Nie-Wieder“! entgegensetzt.

Im Folgenden die relevanten Grundrechtsartikel, die in der Corona-Krise eine Rolle spielen, insbesondere sei aber das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit (auch Übermaßverbot genannt) hervorgehoben, das in Art. 1 Abs. 3 GG und 20 Abs. 3 GG niedergelegt ist.

Verhältnismäßigkeit heißt: Jeder staatliche Eingriff in die garantierten Grundrechte muss

  1. Einen legitimen Zweck verfolgen: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?
  2. Geeignet sein: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?
  3. Erforderlich sein: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?
  4. Angemessen sein: Es muss eine genaue Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorgenommen werden (vgl. Urteil BVerfGE 83,1, 19.). Dabei sind insbesondere die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Offensichtlich – und das erkennt auch jede/r Nichtjurist*in sogleich – erfüllen die „Maßnahmen“ des Lock-/Shutdown die Kriterien 2)-4) (insbesondere das Kriterium 4)) in keinster Weise und sind damit verfassungswidrig.
Selbst Kriterium 1) ist zweifelhaft, da der Zweck „Gesundheitsschutz“ nur im begründeten Einzelfall die Grundrechte einschränken kann, insofern ist der durch den Lockdown angestrebte Zweck illegitim.

Das gilt nicht zuletzt und in besonderem Maße für die von Markus Söder als selbstverständlich angesehene/vorgesehene Maßnahme der Zwangsimpfung, die ja „zwangsläufig“ kommen muss, so wie es der „Mediziner/Virologe/Paranoiker“ Bill Gates verlangt.
Diese wäre nach Art. 2 (1) S.1  i.V.m Art. 1 (3) verfassungswidrig, ebenso die zwangsweise Erfassung der „Virus“-Bewegungsdaten Art. 2 (1) S.2 GG  i.V.m Art. 1 (3) GG widerspräche.

Ganz wichtig auch: Der „Gesundheitsschutz“ ist kein Grundrecht, das über den unveräußerlichen Grundrechten des Grundgesetzes stünde. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne von Art. 2 (1) S.1 GG bedeutet nicht das Recht auf Nichttod bzw. Gesundheit (wäre ja auch absurd).

Zu guter Letzt sei auf Art. 20 (4) GG verwiesen: Gegen jede/n, die/der es unternimmt die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand.
Das Gesamtpaket und die anvisierte Dauer der Corona-Maßnahmen ist geeignet, eben diese Grundordnung zu beseitigen.

Das deutsche Grundgesetz schützt umfassend – wie keine andere Verfassung auf der Welt – die menschlichen Grundrechte.
Die folgenden Artikel sollte man sich deshalb auf der Zunge zergehen lassen und genießen.
Man sollte sie an die Tür einer jeden Amtsstube und eines jeden Ministeriums im Land nageln und sollte sie jedem/r, der im Auftrag/Namen des Staates handelt, bei jeder Gelegenheit unter die Nase halten.

Art. 1 GG

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  • Die folgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht

Art. 2 GG

  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 5 GG

  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 8 GG

  • Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art.  11 GG

  • Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Art. 19 GG

  • Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
  • In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Art. 20 GG

  • Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  •  Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  • Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  • Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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